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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

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Dr. Christoph Blanke

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Dr. Christoph Blanke legte nach dem Studium in Passau und Würzburg 1988 das erste juristische Staatsexamen ab. Neben dem Referendariat war er als freier Mitarbeiter in einer großen Kanzlei in Traunstein tätig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1991 bis zur Zulassung als Rechtsanwalt im März 1992 folgte eine wissenschaftliche Tätigkeit am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Jan Wilhelm in Passau, in der die 1994 abgeschlossene Dissertation entstand. Seit 1993 ist Dr. Blanke selbstständig und bearbeitet schwerpunktmäßig das Grundstücksrecht, insbesondere Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und WEG-Recht, seit 2003 auch als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter. Seit 1994 ist Dr. Blanke zudem als gerichtlich bestellter, rechtlicher Betreuer tätig.

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